Aufschließungsabgabe


Diese ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe und errechnet sich aus dem Produkt von Berechnungslänge = Quadratwurzel der Bauplatzfläche x dem Bauklassenkoeffizienten der möglichen Bebauungshöhe [ I (ebenerdig) = 1,00 ; II (einen Stock hoch) = 1,25; erhöht sich je Bauklasse um 0,25] x dem jeweils gültigen Einheitssatz derzeit.

 


 

Achtung

 

Die Aufschließungsabgabe ist nicht identisch mit den Anschlusskosten (Strom, Wasser, Kanal, etc.)