Staatsbürgerschaft

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises sind nachstehende Dokumente in Original vorzulegen.  

Wenn jemand ehelich geborgen wurde:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. ist die Person vor dem 1. September 1983 geboren, nur den Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters

Wenn jemand unehelich geboren wurde:

  • Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis beider Elternteile
  • sofern sich er name nach er Geburt geändert hat: Bescheid über die behördliche Namensänderung mit Rechtskraftbestätigung

Die Gebühr für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises, welcher ausschließlich in bar zu entrichten ist, beträgt € 42,20. Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes ist die Erstausstellung gebührenfrei.