Geburt

Für die Beurkundung einer Geburt ist jenes Standesamt zuständig, in dessen Bereich sich die Geburt ereignet.

Folgende Dokumente sind mitzubringen:

Bei ehelichen Kindern:

  • Anzeige der Geburt (bestätigt von der Hebamme)
  • Erklärung über den Vornamen (auf der Rückseite der Anzeige)
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  • Nachweis über akademischen Grad

Bei unehelichen Kindern:

  • Anzeige der Geburt (bestätigt von der Hebamme)
  • Erklärung über den Vornamen (auf der Rückseite der Anzeige)
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Nachweis über akademischen Grad

Bei Eltern, die nicht die österreichsiche Staatsbürgerschaft besitzen, ist anstelle des Staatsbürgerschaftsnachweises der Reisepass mitzubringen.