Kanalbenützungsgebühr

zzgl. 10 % Entsorgungskosten für das Regenwasser


Die Kanalbenützungsgebühr wird nach den m² der angeschlossenen Geschosse an den Kanal verrechnet. Wobei ein Kellergeschoss nicht berücksichtigt wird. Zu beachten ist, dass dabei die Außenmaße der Geschosse als Berechnungsfläche angenommen werden.

Die Kanalbenützungsgebühr wird vierteljährlich verrechnet, nicht zu verwechseln mit den Kanalanschlusskosten oder der Kanalanschlussergänzungsabgabe.